Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CS-Lab GmbH
1. Allgemeines
Zur Annahme von Bestellungen und zur Lieferung sind wir nur auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den unsrigen abweichen, finden nur Anwendung, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos ausführen. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch Reisende und Vertreter abgeschlossen sind, werden für uns erst verbindlich, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Nebenabreden und Änderungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
2. Preise
Als vereinbart gelten die Preise, die sich aus unserer Preisliste ergeben, die zur Zeit des Vertragsabschlusses Gültigkeit hat. Die in der Preisliste aufgeführten Preise gelten netto ab Lager Krefeld zzgl. der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.
3. Zahlung
Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug kostenfrei für uns zu leisten. Bei einem Lieferumfang ab EUR 10.000,00 ist ein Drittel des Bestellwertes als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, ein weiteres Drittel bei Versandbereitschaft und der Restbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Fälligkeitszinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Abschluß eine Verschlechterung ein, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint, so werden die noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig. Zur weiteren Ausführung des Vertrages und zur Auslieferung sind wir in diesem Fall nur nach Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet. Dem Käufer steht nicht das Recht zu, mit Gegenforderungen gegenüber dem Kaufpreis eine Forderung aufzurechnen und den fälligen Kaufpreis zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die CS-Lab GmbH ist berechtigt trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die CS-Lab GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4. Lieferzeiten und Lieferfristen
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Höhere Gewalt, nicht rechtzeitige Belieferung seitens unserer Lieferanten sowie Streik, Aussperrung und von uns nicht verschuldete Störungen in unserem Betrieb, berechtigen uns nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist auch im Falle der vorbezeichneten Verzögerung nach Eintritt des Verzuges unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche des Käufers.
Das Rücktrittsrecht bleibt uns auch dann erhalten, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden war.
In Verzug mit unseren Lieferverpflichtungen kommen wir erst, nachdem der Käufer uns schriftlich gemahnt und eine angemessene Nachfrist von mindestens 21 Tagen gesetzt hat und wir schuldhaft innerhalb der uns gesetzten Nachfrist nicht geliefert haben. In diesem Fall steht dem Käufer das Recht zu, nach Ablauf der Lieferfristenverlängerung, die durch die nicht zu vertretenden Umstände verursacht wurde und nach vorhergehender entsprechender Androhung, vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche auf Ersatz eines etwaigen Verzögerungs- oder Nichterfüllungsschadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, stehen dem Käufer grundsätzlich nicht zu, es sei denn, der Lieferverzug ist auf ein grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch sind im übrigen erfüllt. In diesem Fall beschränkt sich der Schaden auf maximal 0,5 % pro Woche, insgesamt jedoch 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Lieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß verwendet werden kann. Wird die Auftragsausführung nachträglich unmöglich, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft an dem Unmöglichwerden ein zumindest grobes Verschulden.
5. Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist Krefeld. Auf Verlangen des Käufers veranlassen wir die Versendung auf seine Kosten. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Lieferteile an das Versandunternehmen auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten, die Anfuhr oder Aufstellung übernommen haben. Die Ware reist grundsätzlich unversichert. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Transport-, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers auf seine Kosten die Versicherung abzuschließen, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind auch, wenn sie wesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus dem Abschnitt Mängelhaftung zunächst entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind uns gestattet.
Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die CS-Lab GmbH hergeleitet werden können.
6. Eigentumsvorbehalt und Treuhandschaft
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher -auch künftiger- Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der CS-Lab GmbH und dem Käufer bis zur Begleichung eines sich ergebenden Kontokorrentsaldos zu Lasten des Käufers unser Eigentum. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverpflichtungen einschließlich Wechselobligo. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für uns daraus eine Verbindlichkeit entsteht. Die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen verarbeiteten, vermischten, vermengten oder verbundenen Sachen geschieht nur mit der Maßgabe, daß der Käufer die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Pfändung oder Sicherungsübereignung ist in keinem Falle gestattet. Zugriffe Dritter auf die Waren oder abgetretenen Forderungen sind unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer tritt uns schon jetzt die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab, wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist als unser Treuhänder zur Einziehung der abgetretenen Forderung so lange berechtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder Vermengung, weiter veräußert, so gilt die vorstehende vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert worden ist. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit die Sicherung nach unserer Wahl freizugeben.
7. Gewährleistung
Die CS-Lab GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Hardware und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Die CS-Lab GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der CS-Lab GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die CS-Lab GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß/ unsachgemäßen Gebrauch/ Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden/ Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen/ Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen/ Feuchtigkeit aller Art/ falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mängel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte beträgt vierundzwanzig (24) Monate, für Gebrauchtgeräte zwölf (12) Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
Unabhängig davon gibt die CS-Lab GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der CS-Lab GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der CS-Lab GmbH über. Falls die CS-Lab GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Im Falle der Nachbesserung übernimmt die CS-Lab GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährungsfall nicht vorliegt, ist die CS-Lab GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der CS-Lab GmbH berechnet.
Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/ Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinie des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen CS-Lab-Preisliste zu beachten.
8. Software
An allen von uns vertriebenen Softwareprodukten kann lediglich ein Nutzungsrecht erworben werden. Eigentümer der Software bleibt auf jeden Fall der Hersteller. Das gilt sowohl für das Original als auch für jede Kopie.
Eine Nutzung darf nur auf einem Computersystem erfolgen. Eine Mehrfachnutzung des Programms (bzw. dessen Kopie) z.B. an mehreren Computern des Erwerbers ist nicht gestattet.
Unsere Software darf weder veräußert, verliehen, getauscht oder auf andere Art Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Verletzung dieser Bestimmungen zieht eine Konventionalstrafe von
EUR 50.000,- nach sich. Zusätzlich werden Schadenersatz- u. Folgeschadenersatzansprüche geltend gemacht.
Vor dem Öffnen der Diskettenversiegelung ist die Nummer der Diskette mit der entsprechenden Nummer in der Rechnung auf Gleichheit zu prüfen. Spätestens mit dem Entfernen des Diskettenumschlages werden alle Bestimmungen dieser Lieferbedingungen rechtsverbindlich anerkannt und die Gleichheit der Nummern bestätigt.
Eine Reproduktion von Programmen –auch ausdrucksweise- von Datenträgern oder in anderer Form ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Kopien zu Datensicherungszwecken für den Eigengebrauch.
9. Anwendbares Recht
Auf der Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Der Ausschluß erstreckt sich auf das einheitliche Gesetz über den Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten sich Einzelbestimmungen des Vertragsverhältnisses als nicht anwendbar oder nicht gültig herausstellen, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen.
11. Gerichtsstand
Ist für beide Vertragsteile Krefeld. Wir sind allerdings berechtigt, auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
12. Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der CS-Lab GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der CS-Lab GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Krefeld , Januar 2009
CS-Lab GmbH